Feuerwehrzufahrten

Wenn es brennt, sollte die Feuerwehr so schnell wie möglich kommen, um mit den Rettungs- und Löschmaßnahmen zu beginnen. Oft wird die Anfahrt verzögert, weil durch Falschparker Straßen und Feuerwehrzufahrten blockiert sind. Diese Zeit kann unter Umständen Menschenleben kosten! Wertvolle Minuten gehen verloren, wenn die schweren Gerätschaften weit getragen werden müssen.

Auch wenn eine Straße nicht ausdrücklich mit Halteverbotsschildern oder mit anderen Schildern besonders als Feuerwehrzufahrt gekennzeichnet ist, parken Sie bitte immer so, dass die Feuerwehr mit ihren großen Fahrzeugen noch zügig durchkommt. Auf oder in engen öffentlichen Straßen darf z.B. nur geparkt werden, wenn eine Durchfahrtsbreite von 3,1 m bleibt. In Kurven ist noch mehr Platz erforderlich.
Gebäude, die weiter von öffentlichen Straßen entfernt liegen, können von der Feuerwehr nicht angefahren werden. Hier müssen oft längere Strecken zu Fuß mit schwerem Einsatzgerät zurückgelegt werden. Daher müssen solche Zugänge eine Breite von 1,25 m und Türbreiten von 1 m haben. Diese Wege dürfen also nicht als Abstellfläche genutzt werden.
Halten Sie bei einem Unglücksfall genügend Sicherheitsabstand zu den Lösch- und Rettungsmannschaften. Behindern Sie deren Arbeit nicht.
Hier appelliert die Feuerwehr an das Verantwortungsbewusstsein. Man hilft dabei aber auch sich selber, da nur durch genügend Sicherheitsabstand eine Eigengefährdung ausgeschlossen werden kann.
Beachten Sie unbedingt die Anweisungen der Feuerwehrleute, denn gerade bei Bränden gibt es oft auch unsichtbare Gefahren durch giftige Dämpfe und Brandrauch.

 

Freihalten der Hydranten

 StVO § 12 Halten und Parken 

(3) Das Parken ist unzulässig

Denken Sie bitte daran:
Auf bzw. über Hydranten ist auf Gehwegen das Parken verboten, selbst wenn das Parken sonst dort erlaubt ist!
Wenn Sie auf der Straße über einem Hydranten parken (wo das Parken erlaubt ist), müssen Sie mit Beschädigungen des Fahrzeuges rechnen, falls im Brandfall die Feuerwehr Ihr Fahrzeug entfernt. Unter Abwägung der Folgen darf die Feuerwehr z.B. durch Aufschaukeln Ihr Fahrzeug beiseite schaffen.

Hydranten werden durch 25 cm x 20 cm große weiße Schilder mit rotem Rand kenntlich gemacht. Hinter dem "H" für Hydrant ist der Wasserrohrdurchmesser (in Millimetern) und darunter die Entfernung des Hydranten vom Hydrantenhinweisschild (in Metern) angegeben.

 

 

 

Hier ist ein Hinweisschild für einen Hydranten abgebildet. Die Wasserleitung hat einen Durchmesser von 100 mm, der Hydrant hat die Ordnungsnummer 123. Der Hydrant befindet sich 3,5 m vor, und 4,5 m rechts vom Schild.

 

 

 

 

 

 

Überflurhydranten dürfen ebenfalls nicht durch Fahrzeuge, Sperrmüll, Müllcontainer oder andere Dinge zugestellt werden.

   

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